Spickers Personal Service ist keine Zeitarbeitsfirma, Arbeitnehmerüberlassung oder Ähnliches. Spickers Personal Service ist eine gewerbliche private Arbeitsvermittlung und kooperiert mit der Bundesagentur für Arbeit. Bei erfolgter Vermittlung, und nur dann, wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Liegt ein Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit vor wird das Honorar vollständig von der Bundesagentur übernommen. In diesem Fall ist die Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenlos.
Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat jeder, der
- Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
- in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens 6 Wochen arbeitslos war und
- noch nicht vermittelt ist.
Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit
- als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
- als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
- ALG II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wir sagen Ihnen, wo Sie Ihren Vermittlungsgutschein bekommen. Nehmen Sie einfach und unbürokratisch mit uns Kontakt auf!